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Leitbild Michaelschule Riegel |
Maßnahmenkatalog der Schule |
"Miteinander - nicht gegeneinander" |
Inhalt I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft II. Teilnahme am Unterricht, Aufsicht III. Schule als Lebens- und Wohnumfeld IV. Bestimmungen bei Missachtung der Schulordnung V. Abschlussbestimmungen
Wo viele Menschen zusammen leben und arbeiten, sind Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis nötig.Diese Ordnung enthält die wichtigsten Regeln für unser Zusammenleben. Dafür müssen sich alle gemeinsam verantwortlich fühlen.
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I. Zusammenleben in der Schulgemeinschaft |
1. Verhalte dich deinen Mitmenschen gegenüber so, wie du selbst behandelt werden möchtest. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Höflichkeit, Achtung der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinschaft (Mitschüler/innen, Lehrer/innen, Eltern, Schulpersonal) sollten für dich zur Selbstverständlichkeit gehören. Wer sich in der Schulgemeinschaft zurechtfindet, kommt auch in anderen Gemeinschaften zurecht. 2. Unser gemeinsames Ziel ist es, jedem Schüler/jeder Schülerin einen seinem/ihrem Leistungsvermögen entsprechenden schulischen Abschluss zu ermöglichen. Du erledigst immer deine Hausaufgaben und bringst für alle Fächer die erforderlichen Arbeitsmittel mit. Dazu gehören auch deine Sportsachen. Du störst den Unterricht nicht, hörst den anderen zu und lässt deine Mitschüler und Mitschülerinnen ausreden. Es ist selbstverständlich, dass du in der Schule weder Walkman hörst, mit Handys spielst oder telefonierst, noch isst oder Kaugummi kaust. Du gefährdest sonst nicht nur deinen Lernerfolg, sondern auch den deiner Klassenkameraden/innen. 3. Deine Lehrer/innen erteilen qualifizierten und gut vorbereiteten Unterricht. Sie informieren dich über die Unterrichtsinhalte und Unterrichtsziele. Sie legen ihre Beurteilungskriterien offen und gestalten den Unterricht abwechslungsreich und interessant. 4. Wir leben an unserer Schule nach dem Motto „Miteinander, nicht gegeneinander"! Unsere Schule wird von Schülerinnen und Schülern vieler Nationalitäten und Religionsgemeinschaften besucht. Manchmal kannst du die Reaktionen und das Verhalten deiner Mitschülerinnen und Mitschüler nicht verstehen. Das bedeutet dann aber nicht, dass deine Meinung unbedingt die richtige ist. Unterlasse alles, was das Empfinden deiner Mitschüler und Mitschülerinnen verletzen könnte! Du möchtest auch nicht gekränkt werden.
Auf keinen Fall darfst du andere bedrohen, beleidigen, bestehlen, erpressen, belästigen, einschüchtern oder schlagen. So ist es auch verboten gefährliche und Angst machende Dinge mitzubringen. Das Werfen mit Schneebällen, Steinen oder anderen Gegenständen ist gefährlich, schlimme Verletzungen sind oft die Folge. Auch das Einseifen mit Schnee kann zu Verletzungen führen. Darum sind das Werfen und Einseifen mit Schnee grundsätzlich verboten. 5. Austoben kannst du dich auf dem Schulhof. Verhalte dich bitte aber auch da so, dass niemand zu Schaden kommt. 6. Manchmal lassen sich Konflikte nicht vermeiden. An unserer Schule lernst du, Konflikte unter Vermeidung von Gewalt und Aggression auszutragen. Dabei kann dir ein Lehrer/eine Lehrerin deines Vertrauens oder aber auch ein Schlichter oder eine Schlichterin helfen. Du hast das Recht, dich zu beschweren, wenn du dich in deinen Rechten verletzt fühlst, musst dich aber genau so zu einem Gespräch bereit finden, wenn Lehrer/innen dich kritisieren.
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II. Teilnahme am Unterricht, Aufsicht |
1. Unterrichtsbeginn und -schluss
Stundenzeiten:
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1. Stunde: 7.50 - 8:35 Uhr
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5. Stunde: 11:30 - 12.15 Uhr
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2. Stunde: 8:40 - 9:25 Uhr
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Vesperpause
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6. Stunde: 12.20 - 13.05 Uhr
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3. Stunde: 9:40 - 10.25 Uhr
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7. Stunde: 14:00 - 14:45 Uhr
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4. Stunde: 10:25 - 11:10 Uhr
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Bewegungspause
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8. Stunde: 14:50 - 15:35 Uhr
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2. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme an allen Unterrichtsveranstaltungen ist deine Pflicht. Du sollst dich nicht früher als 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulgelände aufhalten, da vorher keine Aufsicht gewährleistet ist und keine Haftung für etwaige Unfälle während dieser Zeit übernommen wird. Bei Unterrichtsbeginn zur 2. oder einer späteren Stunde komme bitte nicht früher als 5 bis 10 Minuten vor Stundenbeginn, um unnötige Störungen des Unterrichts zu vermeiden. Fehlt in einer Klasse oder Gruppe eine Lehrkraft, so ist das spätestens 5 Minuten nach Stundenbeginn der Schulleitung durch den Klassensprecher/die Klassensprecherin der Klasse oder einen Schüler/eine Schülerin der Gruppe mitzuteilen. 3. Der Lehrer/die Lehrerin, der/die in einer Klasse (Gruppe) die letzte Unterrichtsstunde erteilt, schließt am Ende der Stunde die Klasse ab, nachdem er/sie sich überzeugt hat, dass die Fenster geschlossen, die Stühle eingehängt und grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Denke an den Tafel- und Ordnungsdienst, wenn du an der Reihe bist. 4. Die Aufsicht beginnt um 7.20 Uhr. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte befinden sich im Verwaltungstrakt. 5. Die Unterrichtsstunden beginnen pünktlich. Die Unterrichtsstunden beginnen für alle Schulbeteiligten zu den oben angegebenen Zeiten. 6. Du verhältst dich im Unterricht so, dass niemand gestört wird. Ruhe ist eine Grundvoraussetzung für Konzentration. Die Achtung vor den Lernergebnissen und vor der Arbeit anderer macht erst erfolgreiches Arbeiten für uns alle möglich. Außerdem beachte folgende Punkte: Wertgegenstände dürfen nicht in abgelegten Kleidungsstücken verbleiben, da die Schule bei Abhandenkommen solcher Gegenstände keine Haftung übernimmt. 7. Wenn du erkrankst, dann müssen deine Eltern/Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass die Schule benachrichtigt wird. Außerdem muss am zweiten Unterrichtstag eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Bei Abwesenheit musst du dich über den versäumten Unterrichtsstoff bei deinen Mitschülern/innen erkundigen und diesen nachholen. Arztbesuche erfolgen nur nachmittags. 8. Bei allen anderen Gründen müssen deine Eltern vorher einen Antrag auf Beurlaubung stellen. 9. Vom Sportunterricht kannst du auf Dauer (ab einer Woche) nur durch eine ärztliche Bescheinigung befreit werden. 10. Während der gesamten Unterrichtszeit und bei jeder Schulveranstaltung unterliegst du der Aufsicht der Schule und musst den Anweisungen der Lehrer/innen Folge leisten. Das Schulgrundstück darfst du nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. 11. Die Toilette suchst du in der Regel nur in den Pausen auf. Du benutzt Toiletten nur für ihren geplanten Zweck. Sie werden von dir so sauber hinterlassen, wie du sie ja auch vorzufinden wünschst. Auch in den Vorräumen hältst du dich nicht länger als nötig auf. Alle Schulbeteiligten sind es leid, dass immer wieder die Toiletten nicht benutzt werden können, weil sie beschmutzt oder zerstört sind.
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III. Schule als Lebens- und Wohnumfeld |
1. Alle Einrichtungen der Schule - Räume, Möbel, Geräte, Lehrbücher - sind für dich da und ihre Anschaffung, Erhaltung und Pflege kosten sehr viel Geld. Gehe nicht ohne Erlaubnis an die Gegenstände, Fächer und das persönliche Eigentum deiner Mitschüler und Mitschülerinnen, der Lehrer und Lehrerinnen und anderer Personen. Du darfst einem anderen nichts wegnehmen, nichts beschädigen oder zerstören.
2. Gib geliehene Gegenstände unbeschädigt und selbstverständlich zurück. Gegenstände, die du findest, bringe bitte ins Sekretariat oder zum Hausmeister. Fundsachen gehören dir nicht.
3. Bring nur so viel Geld mit in die Schule, wie du für den täglichen Bedarf brauchst. Lasse teure Gegenstände zu Hause, da sie bei Beschädigung oder Verlust nicht ersetzt werden können.
4. Du bist für die Ordnung in der Schule und auf dem Schulgelände mitverantwortlich und vermeidest Verunreinigungen. Vermeide Müll! Abfälle gehören in die Papierkörbe und die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Du bist mitverantwortlich für eine saubere und ordentliche Schule, in der sich jeder wohlfühlt. Du beschmierst nicht Stühle, Tische oder Wände. Du spuckst auch nicht auf die Fußböden, an die Wände, auf Gehwege usw.
5. Technische Geräte (Tageslichtschreiber, CD-Player, Videogeräte, Geräte in den Fachräumen und in der Sporthalle) benutzt du nur auf Anweisung der Lehrer/innen. Für angerichtete Schäden - ob gewollt oder ungewollt - bist du verantwortlich und musst dafür einstehen. Das ist in deinem späteren Leben als Erwachsene/r auch eine Selbstverständlichkeit.
6. Wir sind für unsere Gesundheit selbst verantwortlich. Rauchen und Drogen sind gesundheitsschädlich und auf dem Schulgelände verboten. Auch wenn du schon 16 Jahre alt bist und zu Hause rauchen darfst, ist das im schulischen Bereich für dich nicht erlaubt. Zum schulischen Bereich wird auch der Schulweg gezählt.
7. Alle Schüler/innen haben sich auf dem Schulweg verkehrsgerecht zu verhalten. Fahrräder müssen in verkehrssicherem Zustand sein. Sie dürfen nicht mit auf den Berg genommen werden.
8. Bei Feueralarm verlassen alle Schüler/innen (wie regelmäßig geübt) geordnet unter Führung des Lehrers/der Lehrerin das Schulgebäude. Fenster und Türen sind zu schließen. In solchen Situationen ist jegliches Umherrennen im und außerhalb des Schulgebäudes streng verboten.
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IV. Bestimmungen bei Missachtung der Schulordnung |
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Alle Schulbeteiligten sorgen dafür, dass diese Schulordnung eingehalten wird. Wer gegen die Schulordnung verstößt, muss mit einer Konsequenz rechnen. Dies kann in einer erzieherischen Maßnahme oder in einer Ordnungsmaßnahme bestehen. Die Maßnahme wird immer im angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Verstoß gegen die Schulordnung stehen und sinnvoll sein (siehe Anhang).
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V. Abschlussbestimmungen |
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Ist die Schulordnung in Kraft, kann sie nur durch Mehrheitsbeschluss der Schulkonferenz geändert werden. Änderungsvorschläge können von allen Schulbeteiligten gemacht werden. Diese Schulordnung ist Schülern/innen und Lehrern/innen der Schule regelmäßig zu Beginn eines jeden Schuljahres zur Kenntnis zu bringen.
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